Wir haben die wichtigsten Ereignisse zum Dieselskandal für Sie zusammengefasst.

21.02.2022
BGH bejaht Restschadensersatzanspruch gegen VW

Grundsätzlich steht betroffenen VW-Kunden, die ein Fahrzeug mit dem Schummelmotor EA 189 erworben haben, ein Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB zu. Dies hat der BGH in einem Grundsatzurteil bereits am 20.05.2020 entschieden. Allerdings geht der BGH regelmäßig davon aus, dass zum 31.12.2019 Verjährung eingetreten sein dürfte.

Obwohl der „normale“ Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB verjährt war, werden die betroffenen Kläger entschädigt. Der Restschadensersatzanspruch bietet daher nun die Chance erfolgreich eine Entschädigung von VW zu fordern.

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Sensationsurteil des EuGH – Widerrufsmöglichkeit bei Autokrediten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Verbraucher einmal mehr gestärkt. Was der deutsche Bundesgerichtshof nicht vollbringen wollte, muss durch das Luxemburger Gericht gerade gebogen werden.

Mit Urteil vom 09.09.2021 (Rechtssache C-33/20) hat der EuGH die regelmäßig von deutschen Banken verwendeten Formulare und Standartklauseln für unwirksam erklärt. Konkret ging es um Darlehensverträge, mit denen der Kauf eines PKW finanziert wurde. Die Luxemburger Richter haben einmal mehr Klauseln, die der Bundesgerichtshof noch zugunsten der Banken durchgewinkt hat, für unzulässig erklärt.

Die in Autokreditverträgen standartmäßig verwendeten Klauseln und Formulierungen zu insbesondere den Verzugszinsen und zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung wurden vom EuGH gekippt. Die regelmäßig im Darlehensvertrag enthaltenen Angaben dürften in fast allen ab dem 10.06.2010 abgeschlossenen Kreditverträgen nicht ausreichend sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Dies hat zur Folge, dass die Verträge noch heute widerrufen werden können und sie rückabgewickelt werden können. Fahrzeugbesitzer können ihr altes Fahrzeug an die Bank zurückgeben und sich die gezahlten Raten plus Anzahlung erstatten lassen. Man muss sich lediglich eine kleine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. So wurde das Auto quasi umsonst gefahren.

09.09.2021

März 2021
OLG Stuttgart verurteilt VW nach § 852 BGB
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az. 10 U 339/20) verurteilte Volkswagen (VW) zu sog. Restschadensersatz nach § 852 BGB. Die Höhe dieses Anspruchs entspräche der des Anspruchs nach § 826 BGB.

Eine weitere Rechtsfrage im Dieselskandal ist zugunsten der geschädigten Fahrzeugkäufer entschieden. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die grundsätzliche Haftung von VW mit Urteil vom 25.05.2020 (Az. VI ZR 252/19) festgestellt hat, dürfte nun auch die Hürde der Verjährung genommen werden können. Das OLG Stuttgart geht in seiner Entscheidung grundsätzlich von einem Anspruch nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung aus. Dieser Anspruch unterliege jedoch der Verjährung, die grundsätzlich Ende 2018 eingetreten sei.

Trotzdem konnte der dortige Kläger seinen Anspruch in voller Höhe durchsetzen. Das OLG Stuttgart nahm nämlich einen Anspruch nach § 852 BGB an. Ein Anspruch nach § 852 BGB wird auch Restschadensersatzanspruch genannt. Ein solcher Anspruch soll nach dem OLG Stuttgart jedenfalls dann gegeben sein, wenn ein Fahrzeug als Neuwagen nach vorheriger Bestellung erworben wurde. Das OLG Stuttgart stellte fest, dass in dieser Konstellation VW das mit einer Schummelsoftware ausgestattete Fahrzeug zurücknehmen und Schadensersatz leisten müsse.
EuGH stärkt Rechte der PKW-Besitzer – auch Daimler betroffen
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17.12.2020 (Rechtssache C -693/18) entschieden, dass ein Fahrzeughersteller keine Abschalteinrichtung einbauen darf, die eine Prüfstandserkennung enthält.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs betrifft den Motor EA 189 von Volkswagen. Unsere seit langem vertretene Auffassung, dass eine illegale Abschalteinrichtung vorliege, ist nun durch das höchste europäische Gericht bestätigt. Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass eine Abschalteinrichtung auch dann nicht eingebaut werden darf, wenn diese den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors verhindern soll.

Diese Entscheidung hat auch weit reichende Auswirkungen auf Verfahren gegen Volkswagen, bei denen es um andere Motoren als den EA 189 geht und vor allem auf die tausende Klagen gegen Daimler. Daimler rechtfertigt den Einbau der Techniken mit einem Schutz des Motors vor Versottung. Der Europäische Gerichtshof hat heute festgehalten, dass dies aber den Einbau einer Abschalteinrichtung nicht rechtfertige. Einem zentralen Argument von Daimler ist daher der Boden entzogen.

Die Feststellung der Illegalität einer solchen Abschalteinrichtung dürfte auch Auswirkungen auf die Frage der Sittenwidrigkeit des Handelns der maßgeblichen Personen haben. Steht die Illegalität fest, so spricht vieles auch für eine Sittenwidrigkeit.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stärkt die Rechtsposition der betroffenen PKW-Besitzer in Klagen gegen die Fahrzeughersteller.

17.12.2020

Juli 2020
Ermittlungen gegen Fiat Chrysler

Das Polizeipräsidium Frankfurt ermittelt aktuell wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges wegen Einbau nicht gesetzeskonformer Abschalteinrichtungen im Emissionssystem in Dieselfahrzeugen gegen Verantwortliche der Autokonzerne Fiat Chrysler Automobiles N.V., Case New Holland Industrial N.V. nebst deren Tochter- und Enkelgesellschaften, sowie der IVECO Magirus AG.

Käufer von Neuwagen und Tageszulassungen wurden aufgefordert sich bei der Polizei zu melden.

Betroffen sind Fahrzeuge von FIAT, JEEP, ALFA ROMEO und IVECO mit Motoren der Euronormen 5 und 6. Bei den betroffenen Motoren handelt es sich um

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter Multijet
  • 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

der Baujahre 2014 bis 2019.

Wir prüfen derzeit, ob Schadensersatzansprüche der betroffenen Fahrzeugkäufer bestehen. Registrieren Sie sich kostenfrei bei uns, um weitere Informationen zu erhalten.



Eine weitere Rechtsfrage im Dieselskandal ist zugunsten der geschädigten Fahrzeugkäufer entschieden. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die grundsätzliche Haftung von VW mit Urteil vom 25.05.2020 (Az. VI ZR 252/19) festgestellt hat, dürfte nun auch die Hürde der Verjährung genommen werden können. Das OLG Stuttgart geht in seiner Entscheidung grundsätzlich von einem Anspruch nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung aus. Dieser Anspruch unterliege jedoch der Verjährung, die grundsätzlich Ende 2018 eingetreten sei.


Trotzdem konnte der dortige Kläger seinen Anspruch in voller Höhe durchsetzen. Das OLG Stuttgart nahm nämlich einen Anspruch nach § 852 BGB an. Ein Anspruch nach § 852 BGB wird auch Restschadensersatzanspruch genannt. Ein solcher Anspruch soll nach dem OLG Stuttgart jedenfalls dann gegeben sein, wenn ein Fahrzeug als Neuwagen nach vorheriger Bestellung erworben wurde. Das OLG Stuttgart stellte fest, dass in dieser Konstellation VW das mit einer Schummelsoftware ausgestattete Fahrzeug zurücknehmen und Schadensersatz leisten müsse.

Weiterer Rückruf bei Daimler
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat einen bereits bestehenden Rückrufbescheid gegen Daimler ergänzt. Durch diesen Bescheid sind weitere Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse mit der Abgasnorm EURO 5 nun auch von einem amtlichen Rückruf wegen illegaler Abschalteinrichtung betroffen. In Deutschland sollen rund 60.000 Fahrzeuge hiervon betroffen sein.
Juni 2020
Mai 2020
EuGH-Generalanwältin sieht Abschalteinrichtungen als illegal an

Dicke Luft droht den deutschen Autobauern. In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird die Frage entschieden, ob die in Millionen Dieselfahrzeugen verbauten Abschalteinrichtungen zulässig sind oder nicht. Besitzer von Schummeldiesel-Fahrzeugen dürfen sich berechtigte Hoffnungen auf Schadensersatz machen.

Die Generalanwältin des EuGH erklärte Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung in ihrem Schlussplädoyer am 30.4.2020 für unzulässig. Die Ausnahmevorschriften seien sehr eng auszulegen. Nur ausnahmsweise können Abschalteinrichtungen erlaubt sein, wenn „die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten“.

Der Antrag der Generalanwältin ist für das Gericht nicht bindend, doch zeigt ein Blick auf die Statistik, dass der EuGH der Auffassung der Generalanwältin in den allermeisten Fällen folgt. Bewahrheitet sich dies auch hier, dann dürften Schadensersatzansprüche erfolgversprechender durchsetzbar sein. Das Urteil des EuGH wird in wenigen Monaten erwartet.

Einigung zwischen Volkswagen und VZBV in der Musterfeststellungsklage

Volkswagen und die Verbraucherzentrale Bundesverband haben sich im Musterverfahren um den Schummelmotor EA 189 geeinigt. Details der Einigung sind noch nicht bekannt.

Volkswagen-Kunden, die ihre Forderung zur Musterfeststellungsklage beim OLG Braunschweig (Az. 4 MK 1/18) angemeldet haben, raten wir dringend das Vergleichsangebot durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Februar 2020
November 2019
Amtlicher Rückruf von Euro-4-Diesel von AUDI

Die Audi AG bestätigte einen amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes. Von Audi heißt es:

„Am 5. November hat das KBA einen Rückruf für Audi-A4- und -A6-Modelle aus den Jahren 2004 bis 2009, in denen ein V6-2.7l-TDI-Motor verbaut ist, angeordnet.“

Das Kraftfahrtbundesamt ist davon überzeugt, dass bei Modellen mit 2,7 l und 3,0 l Hubraum so genannte unerlaubte Abschalteinrichtungen verbaut sind. In Deutschland sollen rund 40.000 Fahrzeuge hiervon betroffen sein.

Wir prüfen ob auch Ihr Wagen vom Rückruf betroffen ist.

Hat VW auch bei Euro 6 Motoren betrogen?

Medienberichten zufolge soll Volkswagen auch bei Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 6 eine illegale Abschalteinrichtung verwendet haben. Der Nachfolgemotor des EA 189, der EA 288, der seit 2012 in verschiedenen Modellen des Volkswagen Konzerns verbaut wurde, soll laut Medienangaben eine Zykluserkennung haben. Es wird berichtet, dass der Motor erkenne, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befinde und dann entsprechend Harnstoff (AdBlue) zur Abgasreinigung zuführe. Im normalen Fahrbetrieb soll weniger Harnstoff verwendet werden, so Medienberichte.

Sollten sich diese Berichte bewahrheiten, so dürfte es eine weitere Klagewelle gegen Volkswagen geben. Betroffen wären dann auch Motoren der neueren Abgasnorm Euro 6.

September 2019
Juli 2019
Mehrere Abschalteinrichtungen in Audi Fahrzeugen

Der bayerische Rundfunk berichtet von einem weiteren Skandal in der Dieselaffäre. Offenbar hat Audi bei Modellen mit größeren Motoren der Abgasnorm Euro 6 insgesamt 4 Abschalteinrichtungen eingebaut. Hierdurch sollte erreicht werden, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand sauberer sind als im Straßenverkehr. Betroffen sind neben Fahrzeugen der Marke Audi auch solche von Porsche und Volkswagen (VW), insgesamt mehr als 200.000 Fahrzeuge in Deutschland.

Kritisiert wird außerdem das Vorgehen des Kraftfahrt Bundesamts (KBA). Angeblich habe die Behörde die meisten Modelle nicht selbst geprüft, sondern sich auf die Angaben des Unternehmens gestützt.

Dieser weitere Mosaikstein in der Abgasaffäre zeigt, dass deutsche Autobauer auch noch nach Bekanntwerden des Dieselskandals im Herbst 2015 weiter illegale Abschalteinrichtungen verbaut haben. Weiter wird ein mehr als zweifelhaftes Licht auf die behördlichen Untersuchungen des KBA geworfen.

Weitere Rückrufe bei Daimler

Presseberichten zufolge hat das Kraftfahrtbundesamt am Freitag weitere Fahrzeuge des Herstellers Daimler mit einem amtlichen Zwangsrückruf versehen. Betroffen sein sollen rund 60.000 Fahrzeuge des Modells GLK 220. Daimler wird vorgeworfen den Stickoxidwert auf dem Prüfstand künstlich niedrig gehalten zu haben. Somit ist Daimler ein weiteres Mal verpflichtet worden Fahrzeuge wegen des Dieselskandals in die Werkstätten zurückzurufen.

Juni 2019
Februar 2019
Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Geschädigten des VW Abgasskandals – Klageaussichten deutlich verbessert

Endlich konnte der Bundesgerichtshof (BGH) eine erste Entscheidung zum Abgasskandal treffen. In einem Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 (VIII ZR 225/17) machte der BGH deutlich, dass ein Fahrzeug der Volkswagen AG, welches mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, nach Auffassung des BGH als mangelhaft anzusehen ist. Damit ist eine wichtige Rechtsfrage in den Verfahren gegen die Volkswagen AG zu Gunsten der geschädigten Fahrzeughalter entschieden und ein zentrales Argument der Volkswagen AG zerschlagen. Denn diese vertrat in den bisherigen Gerichtsverfahren regelmäßig die Auffassung, dass die unzulässige Abschalteinrichtung keinen Fehler darstelle.

Mit dieser Entscheidung haben sich die Erfolgsaussichten der geschädigten VW Kunden erheblich verbessert. Neben der Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Braunschweig sind nach Angaben von VW derzeit rund 50.000 Klagen in ganz Deutschland zum Abgasskandal anhängig.

Zwar fällte der BGH kein abschließendes Urteil, sondern hat im Hinweisbeschluss seine vorläufige Einschätzung mitgeteilt. Es darf jedoch davon ausgegangen werden, dass der Bundesgerichtshof mit der Veröffentlichung dieses Beschlusses allen mit dem Abgasskandal befassten Gerichten eine Segelanweisung an die Hand geben wollte.

Für VW Kunden, die bereits Klage eingereicht haben, bedeutet diese Entscheidung eine deutliche Verbesserung der Erfolgsaussichten, denn ein zentraler Punkt der Schadensersatzklagen dürfte nun endgültig zu ihren Gunsten geklärt sein.

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter, die bislang keine gerichtlichen Schritte gegen die Volkswagen AG eingeleitet haben, sollten nun ermutigt sein sich zur Wehr zu setzen. Nach unserer Auffassung besteht auch heute noch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche erfolgversprechend durchzusetzen, da diese – entgegen einer landläufigen Meinung – nach unserer Einschätzung nicht verjährt sein dürften.

Diesel-Fahrverbote in Köln und Bonn

Nun hat auch das Verwaltungsgericht Köln Dieselfahrverbote für die Städte Köln und Bonn angeordnet.

Betroffen hiervon sind Dieselautos mit Euro-4-Motoren oder älter. Ab April 2019 müssen die Städte in der bestehenden Grünen Umweltzone ein Fahrverbot einführen. Ab September 2019 werden von dem Fahrverbot auch Euro-5-Motoren erfasst.

November 2018
15.10.2018
Rückruf von 100.000 Opel Fahrzeugen steht bevor
Nun hat der Abgasskandal auch Opel eingeholt. Das Kraftfahrtbundesamt beabsichtigt einen amtlichen Rückruf von rund 100.000 Dieselfahrzeugen anzuordnen. Die betroffenen Fahrzeuge seien mit Abschalteinrichtungen ausgestattet, die das KBA als unzulässig eingestuft. Betroffen sein sollen die Modelle Cascada, Insignia und Zafira.
Fahrverbote in Frankfurt – auch Benziner betroffen

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Stadt Frankfurt verpflichtet für bessere Luft zu sorgen. Die bisherigen Regelungen im Luftreinhalteplan reichten nicht aus, so dass ein Fahrverbot notwendig wurde. Ab Februar 2019 dürfen Diesel-Fahrzeuge der Norm Euro 4 und älter, sowie Benziner der Norm Euro 1 und 2 nicht mehr in die Innenstadt fahren. Für Euro 5 Diesel gilt das Fahrverbot dann ab September 2019.

Frankfurt ist nunmehr neben Stuttgart und Aachen die dritte Stadt, die gerichtlich verpflichtet wurde Fahrverbote einzurichten. Hamburg führte als erste Großstadt freiwillig ein Fahrverbot ein.

September 2018
August 2018
Diesel-Abgasskandal trifft nun auch Mercedes mit voller Wucht
Wie der Spiegel berichtet, steht Daimler nunmehr vor einem Riesenrückruf wegen Abgasmanipulationen. Nach Ansicht der Behörden wurde die Abgasreinigung sowohl bei Familienautos als auch bei Dienstwagen und Nobel SUV manipuliert. Insgesamt soll es sich um 24 Modelle handeln. Bei der C-Klasse geht es sowohl um das kleinste Diesel-Modell mit Renault-Motor als auch um den C300 Hybrid, der mit einem Mercedes-Motor angetrieben wird. In der E-Klasse sind diverse Modelle, darunter auch aus der aktuellen Baureihe, mit Unregelmäßigkeiten aufgefallen, in der luxuriösen S-Klasse sogar die als besonders umweltfreundlich beworbene Variante mit Hybrid-Motor. Dazu kommt die G-Klasse, mehrere Geländewagen wie der ML, GLE und GLC sowie das Sportcoupé CLS und der Roadster SLK.
Im Transporter-Segment ruft Daimler den Vito, die V-Klasse und den Sprinter in die Werkstätten. In Europa sollen insgesamt 700.000 Fahrzeuge betroffen sein-280.000 davon in Deutschland.
Amtlicher Rückruf von 238.000 Daimler-Fahrzeugen
Das Kraftfahrtbundesamt hat einen amtlichen Rückruf von deutschlandweit 238.000 Fahrzeugen des Herstellers Daimler veranlasst. Betroffen sind Modelle der C-Klasse und des Geländewagens GLC. Weltweit sind sogar 774.000 Fahrzeuge betroffen. Daimler wird der Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung vorgeworfen.
Juni 2018
Juni 2018
Das Kraftfahrtbundesamt hat den Rückruf von 33.000 Audi Fahrzeugen angeordnet.
Bei der Überprüfung der Fahrzeugtypen Audi A6 und A7 3.0 Liter Diesel Euro 6 wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen kann es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen kommen. Weltweit sind nach Medienberichten 60.000 Fahrzeuge betroffen.
Kraftfahrtbundesamt ruft rund 60.000 Porsche zurück.
Wie Medienberichten zu entnehmen ist, soll das Kraftfahrtbundesamt beim Porsche Macan 3.0 Liter V6 insgesamt 5 illegale Abschalteinrichtungen vorgefunden haben. Außerdem sei manipulierte Software beim Cayenne 4.2 Liter V8 festgestellt worden. Das Kraftfahrtbundesamt rief daher die betroffenen Fahrzeuge offiziell zurück.
Mai 2018
25.04.2018
Der Autozulieferer Bosch gerät immer mehr ins Visier der Strafverfolgungsbehörden.
Neben den Ermittlungsverfahren gegen Bosch wegen des Verdachts der Beihilfe zum Betrug der Autohersteller Volkswagen, Audi, Daimler und Chrysler führt die Staatsanwaltschaft Stuttgart nunmehr auch ein Vorermittlungsverfahren wegen illegaler Software bei den Autoherstellern Fiat, Ford, General Motors und Hyundai. Möglicherweise ist Bosch tiefer in den Abgasskandal verstrickt als bislang bekannt.“
Der Dieselskandal hat nun auch BMW eingeholt.
Das Kraftfahrtbundesamt ordnete für rund 11.000 Luxusmodelle von BMW einen amtlichen Rückruf an. Betroffen sein sollen die Modelle 750d und M550d. Der Rückruf erfolgt zur Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen. Damit dürfte feststehen, dass auch BMW Manipulationen bei Diesel-Fahrzeugen vorgenommen hat.
April 2018
20.3.2018
Weitere Durchsuchungen bei VW
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ihre Ermittlungen gegen die VW AG ausgeweitet. Der Konzern steht offenbar wegen einer beschwichtigenden Börsenmitteilung im Visier der Fahnder. Der Vorwurf lautet auf eine unrichtige Information über das Ergebnis eigener Untersuchungen. Es steht zu befürchten, dass die von VW am 9.12.2015 veröffentlichte ad hoc Mitteilung „objektiv inhaltlich falsch gewesen“ sei, so die Staatsanwaltschaft Braunschweig.
Rückrufaktionen bei Audi
Audi erwartet weitere Rückrufaktionen des Kraftfahrtbundesamtes. Neben den 156.000 bereits von einem Rückruf betroffenen Fahrzeugen stehen für weitere rund 200.000 Fahrzeuge Prüfungen oder Bescheide aus. Insgesamt geht Audi von rund 850.000 betroffenen Fahrzeugen aus.
März 2018
27.02.2018
Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote für zulässig
Detaillierte Informationen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erhalten Sie hier: FAQs zum drohenden Fahrverbot
Hat auch Daimler geschummelt?
Nach neuen Erkenntnissen aus den USA könnte Daimler eine Software eingesetzt haben, um Abgastests in den USA zu bestehen. Ein Sprecher von Daimler wollte sich zu den laufenden Untersuchungen nicht äußern. Bekanntermaßen prüft das Kraftfahrtbundesamt bereits, ob Daimler mit seinem Modell Vito von der Abgasmanipulation betroffen ist.
Februar 2018
Februar 2018
Ermittlungen gegen Mitarbeiter von Bosch
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart leitete gegen zwei Verdächtige ein strafrechtliches Verfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum Betrug ein. Hierbei soll es sich um Mitarbeiter des Autozulieferers Bosch in den USA handeln.
V6 Diesel von Audi von Rückruf betroffen
Das Kraftfahrtbundesamt fordert Audi auf, weitere von der Manipulation der Software betroffene Fahrzeuge mit Dieselmotoren zurückzurufen. Nach Medienberichten sind 107 20.000 Motoren betroffen, mehr als die Hälfte davon in Deutschland.
Januar 2018
Dieselfahrer Geld zurück, Rechtsanwalt Recht

EuGH ebnet Weg für Schadensersatz

EuGH ebnet Weg für Schadensersatz Am 21.03.2023 erging die langersehnte Entscheidung des EuGH im Verfahren C-100/21. Hierdurch steigen die Chancen geschädigter Dieselfahrer Schadensersatz wegen eines

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Wichtige Ereignisse im Dieselskandal

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