Fragen und Antworten zum drohenden Fahrverbot

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Alexander Heinrich
In einem spektakulären Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht am 27.02.2018 (7 C 26.16 und 7 C 30.17) die Verhängung von Dieselfahrverboten grundsätzlich für zulässig erklärt. Zahlreiche Städte, die aufgrund regelmäßiger Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte verpflichtet sind die tatsächlichen Werte für Feinstaub zu reduzieren, prüfen bereits, ob sie innerstädtische Fahrverbote verhängen wollen bzw. müssen. Für hunderttausende Besitzer von Diesel-Pkws könnte dieses Urteil bedeuten, dass sie nicht mehr in die Innenstädte fahren dürfen. Im Nachgang zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts haben Experten bereits wenige Tage später feststellen können, dass die Preise für gebrauchte Diesel-Pkws deutlich sanken. Betroffene Dieselfahrzeuge haben daher bereits jetzt einen erheblichen Wertverlust erlitten.
FAQs zum drohenden Fahrverbot:
1. Welche Fahrzeuge und welche Fahrzeughersteller sind vom Urteil betroffen?
Grundsätzlich betroffen sind Diesel-PKW, welche nicht die neuen Abgasmessverfahren positiv bestehen; hierunter fällt auch das sog. RDE-Verfahren. Nach derzeitigem Kenntnisstand dürften ausschließlich Fahrzeuge, die die Euro 6d Norm erfüllen, sicher nicht von einem möglichen Fahrverbot betroffen sein. Alle anderen Fahrzeuge, und somit auch die, die grundsätzlich die Euro 6 Norm erfüllen, müssen damit rechnen, dass sie zukünftig nicht mehr in deutsche Innenstädte fahren dürfen.
2. Welche Städte sind betroffen?
Das Bundesverwaltungsgericht entschied zu zwei Verfahren, die die Städte Düsseldorf und Stuttgart betrafen. Das Urteil dürfte jedoch Auswirkungen auf alle die Städte haben, in denen die Grenzwerte für Feinstaub überschritten werden. Diese sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Aachen, Augsburg, Backnang, Bensheim, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Darmstadt, Dinslaken, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Echterdingen, Essen, Esslingen am Neckar, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Gelsenkirchen, Gießen, Hagen, Halle (Saale), Hamburg, Hameln, Hannover, Heidenheim an der Brenz, Heilbronn, Herne, Herrenberg, Hildesheim, Hürth, Kiel, Köln, Kuchen, Leinfelden, Leonberg, Leverkusen, Limburg a.d. Lahn, Ludwigsburg, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Mannheim, Marbach am Neckar, Mönchengladbach, Mühlacker, Osnabrück, Mülheim an der Ruhr, München, Neuss, Nürnberg, Oberhausen, Offenbach am Main, Oldenburg, Paderborn, Pleidelsheim, Ravensburg, Regensburg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Schwerte, Siegen, Solingen, Stuttgart, Tübingen, Wiesbaden, Witten, Wuppertal.
Möglicherweise sind noch weitere Kommunen betroffen bzw. könnten in der Zukunft betroffen sein.
3. Bedeutet das Urteil, dass ich bereits heute nicht mehr in die Innenstadt fahren darf?
4. Sollte ich meinen Diesel-Pkw jetzt verkaufen?
Diese Frage wird Ihnen derzeit wohl niemand seriös beantworten können. Ob es überhaupt Sinn macht Ihr Fahrzeug zu verkaufen wird vor allem die Politik entscheiden. Die im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu treffenden grundsätzlichen Entscheidungen werden erhebliche Auswirkungen auf den Wert von betroffenen Diesel-Pkws haben.
5. Was können Betroffene jetzt tun?
Wer auf Nummer sicher gehen will sollte jetzt prüfen lassen, welche juristischen Möglichkeiten eröffnet sind. Die Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH prüft für hunderte Geschädigte, welche Möglichkeiten bestehen, sich vom betroffenen Fahrzeug zu trennen; dies nach Möglichkeit ohne Wertverlust.
Hierzu stehen insbesondere Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer eines betroffenen Dieselmotors zur Verfügung. Sehr gute Erfolgsaussichten sehen wir insbesondere bei betroffenen Motoren der VW AG. Hier könnten deliktische Ansprüche gegen die VW AG den betroffenen Geschädigten zur Verfügung stehen.
Letztendlich wird maßgeblich sein, welches Fahrzeug von welchem Hersteller erworben wurde und zu welchem Zeitpunkt dies erfolgte. Gerne lassen wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer konkreten Anfrage zukommen (Jetzt registrieren).
Sofern Sie Ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben bestehen weitere, sehr Erfolg versprechende Ansatzpunkte. Wie unsere Kanzlei in zahlreichen Verfahren feststellen konnte, haben Banken, insbesondere so genannte Autobanken im Rahmen der Kreditvergabe fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet (Widerruf von Autokrediten — was bedeutet das?). In diesem Fall besteht die Möglichkeit über die Ausübung des Widerrufsrechts sich ohne Wertverlust vom Fahrzeug zu trennen. Zahlreiche Gerichte haben dieser Argumentation entsprochen
6. Was raten Sie mir?
Lassen Sie von erfahrenen Rechtsanwälten jetzt prüfen, ob Ihnen Ansprüche zustehen, mittels derer Sie sich ohne Wertverlust von Ihrem betroffenen Dieselfahrzeug trennen können. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Seite. Lassen Sie uns Ihre persönliche Anfrage zukommen. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.