Als Autobesitzer stehen Ihnen bei manipulierten Dieselfahrzeugen Ansprüche gegenüber dem Fahrzeughändler zu, denn unzulässige Abschalteinrichtungen stellen einen Mangel am Fahrzeug dar. Folge ist, dass Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer haben.
Weiterhin besteht die Möglichkeit Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller des Dieselfahrzeugs geltend zu machen. Folge ist, dass Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer haben. Im Gegenzug müssen Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben.
Sofern das Fahrzeug finanziert wurde besteht die Möglichkeit, den Kreditvertrag zu widerrufen. Der Kreditvertrag ist dann rückabzuwickeln was zur Folge hat, dass Sie alle bislang bezahlten Raten inklusive Anzahlung zurückerstattet bekommen und das Fahrzeug im Gegenzug zurückgeben müssen.