Unseres Erachtens sind Ansprüche gegen Hersteller aus dem VW-Konzern nicht zum 31.12.2018 verjährt. Vieles spricht dafür, dass die Verjährung erst Ende 2019 eintreten dürfte, da der VW-Konzern erst 2016 mit der Information der Fahrzeugbesitzer über den Rückruf der betroffenen Wagen begonnen hat. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt hat erst 2016 damit begonnen, betroffene Fahrzeughalten anzuschreiben und über den Rückruf zu unterrichten. Die kenntnisabhängige 3-jährige Verjährung dürfte nach unserer Einschätzung daher erst Ende 2019 enden.