Fakten zum Thema Verjährung

Fakten um Thema Verjährung von Ansprüchen der Geschädigten des Abgasskandals

Achtung! Derzeit kursieren zahlreiche fehlerhafte Berichte über die Verjährung von Ansprüchen der Geschädigten des Abgasskandals im Internet. Verlassen Sie sich hier nur auf die Aussage von erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälten.

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Alexander Heinrich
Geschäftsführer | Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Unseres Erachtens sind Ansprüche gegen Hersteller aus dem VW-Konzern nicht zum 31.12.2018 verjährt. Vieles spricht dafür, dass die Verjährung erst Ende 2019 eintreten dürfte, da der VW-Konzern erst 2016 mit der Information der Fahrzeugbesitzer über den Rückruf der betroffenen Wagen begonnen hat. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt hat erst 2016 damit begonnen, betroffene Fahrzeughalten anzuschreiben und über den Rückruf zu unterrichten. Die kenntnisabhängige 3-jährige Verjährung dürfte nach unserer Einschätzung daher erst Ende 2019 enden.

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EuGH ebnet Weg für Schadensersatz Am 21.03.2023 erging die langersehnte Entscheidung des EuGH im Verfahren C-100/21. Hierdurch steigen die Chancen geschädigter Dieselfahrer Schadensersatz wegen eines

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