Dieselfahrer sind nicht schutzlos gestellt. Ergreifen Sie Ihr Recht!

Autobesitzer von Dieselfahrzeugen sind verunsicherter denn je.
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Alexander Heinrich
Geschäftsführer | Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 droht Millionen von Dieselfahrern in vielen deutschen Städten ein Fahrverbot. Denn das Gericht hat entschieden, dass Städte bei Überschreitung von Schadstoffgrenzen Fahrverbote sogar verhängen müssen.

Für die betroffenen Dieselbesitzer ist dies ein Desaster, da sie künftig damit rechnen müssen, nicht mehr in die Innenstädte fahren zu dürfen. Sie stellen sich die Frage, wie es mit ihrem Fahrzeug nun überhaupt weitergehen soll.

Ein Verkauf des Fahrzeugs dürfte keine Option sein, da Dieselfahrzeuge derzeit auf dem Gebrauchtwagenmarkt fast täglich an Wert verlieren. Einbußen von 20% des Verkaufserlöses stellen keine Seltenheit dar.

Vom Fahrzeughersteller empfohlene Software-Updates sind ebenfalls keine Lösung, da diese Einfluss auf Motorleistung, Verbrauch oder Lebensdauer des Fahrzeugs haben können und die Haftung für Folgeschäden von Herstellern ausgeschlossen wird.

Wenn Sie sich vor den drohenden Fahrverboten, Wertverlusten und Motorschäden schützen wollen, sollten Sie jetzt aktiv werden.

Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Sie gerne mit zahlreichen rechtlichen Möglichkeiten um sich von Ihrem Fahrzeug zu trennen, ohne hierbei einen Wertverlust zu erleiden. Sowohl gegen den Fahrzeughersteller als auch gegen die Verkäufer bestehen rechtliche Ansätze die bereits gerichtlich bestätigt wurden.

Zuletzt stärkte das LG Hamburg, Az. 329 O 105/17 die Rechte von Verbrauchern und entschied, dass ein Software Update einen ursprünglichen Mangel nicht beheben könne mit der Folge, dass das Gericht den Händler dazu verurteilte, dem Kunden ein neues Fahrzeug zu liefern und das manipulierte mangelhafte Fahrzeug zurückzunehmen.

Wie der Spiegel am 20.03.2018 berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen VW unter anderem wegen falscher Verbrauchs- und damit CO2 Angaben bei Fahrzeugen. Dies bestätigt erneut unsere Auffassung, dass gegen Volkswagen gute Aussichten für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bestehen.

Sehr gute Chancen für eine Trennung ohne Wertverlust bestehen bei finanzierten Fahrzeugen, denn die Kreditverträge der Autobanken enthalten teilweise grobe Fehler, die auch noch heute zu einem Widerruf des Kreditvertrags berechtigen. Die Folge ist, dass das Fahrzeug zurückgegeben werden kann. Dies entschied u.a. das LG Arnsberg, 2 O 45/17.

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