Der Dieselskandal

Dieselfahrer fordern
ihr Geld zurück

Die Chancen für Schadensersatz
sind deutlich gestiegen.

Wichtige Mitteilung

BGH ändert seine Rechtsprechung zugunsten der Dieselfahrer

Der 08.05.2023 wird in die Diesel-Geschichtsbücher eingehen. An diesem Tag änderte der BGH nämlich seine bisherige herstellerfreundliche Rechtsprechung und bejahte grundsätzlich Ansprüche geschädigter Dieselfahrer, in deren Fahrzeugen ein sog. Thermofenster verbaut ist. 

Neu ist, dass der BGH den Verschuldensmaßstab deutlich absenkte und nun ein fahrlässiges Verhalten der Fahrzeughersteller ausreicht, um Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Bislang musste ein vorsätzliches und sittenwidriges Verhalten von den Gerichten festgestellt werden, woran es häufig scheiterte. Jetzt sind die Chancen erheblich gestiegen.

Dieselfahrer, in deren Fahrzeuge ein sog. Thermofenster verbaut ist, dürften durchsetzbare Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller des Fahrzeugs haben. Hierfür ebnete der BGH mit seinem Urteil vom 08.05.2023 nun den Weg.

Besitzer von Dieselfahrzeugen sind verunsicherter denn je.

Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 droht Millionen von Dieselfahrern in vielen deutschen Städten ein Fahrverbot. Denn das Gericht hat entschieden, dass Städte bei Überschreitung von Schadstoffgrenzen Fahrverbote sogar verhängen müssen.

Für die betroffenen Dieselbesitzer ist dies ein Desaster, da sie künftig damit rechnen müssen, nicht mehr in die Innenstädte fahren zu dürfen. Sie stellen sich die Frage, wie es mit ihrem Fahrzeug nun überhaupt weitergehen soll.

Ein Verkauf des Fahrzeugs dürfte keine Option sein, da Dieselfahrzeuge derzeit auf dem Gebrauchtwagenmarkt fast täglich an Wert verlieren. Einbußen von 20% des Verkaufserlöses stellen keine Seltenheit dar.

Vom Fahrzeughersteller empfohlene Software-Updates sind ebenfalls keine Lösung, da diese Einfluss auf Motorleistung, Verbrauch oder Lebensdauer des Fahrzeugs haben können und die Haftung für Folgeschäden von Herstellern ausgeschlossen wird. 

Wenn Sie sich vor den drohenden Fahrverboten, Wertverlusten und Motorschäden schützen wollen, sollten Sie jetzt aktiv werden.

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Betroffene Modelle aus dem Hause Daimler

Neben Volkswagen rückt Daimler mit seinen Modellen aus der Mercedes-Benz Reihe mehr und mehr in den Fokus des Abgasskandals. Nach der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25.05.2020 sieht TILP gesteigerte Erfolgsaussichten für Schadensersatzforderungen gegen weitere Hersteller.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat mit mehreren Bescheiden festgestellt, dass bei verschiedenen Modellen sogenannte unzulässige Abschalteinrichtungen vorliegen. Die entsprechenden Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamts sind noch nicht bestandskräftig, da Daimler hiergegen Beschwerde eingelegt hat. Dennoch sind die amtlich angeordneten Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts zu befolgen.

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Alexander Heinrich
Geschäftsführer | Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht